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Ihre unverbindliche Anfrage bei akuten oder chronischen Schlafstörungen Ihres Kindes.

Telefon: 0171 5493916

Email: info@kinderschlaf.net

Wie ich Ihnen helfen

Melden Sie sich gerne, wenn Ihr Kind schlecht schläft oder tagsüber nicht ausgeschlafen wirkt, auch wenn Sie nicht die typischen Symptome der beschriebenen Krankheitsbilder feststellen. Es gibt insgesamt eine Vielzahl unterschiedlicher kinderschlafmedizinischer Krankheitsbilder, die besprochen und behandelt werden können. Dafür biete ich Ihnen meine Videosprechstunde an. Häufig steht das Krankheitsbild ADHS im Zusammenhang mit behandelbaren Schlafstörungen. Deshalb melden Sie sich auch gerne, wenn bei Ihrem Kind eine ADHS-Problematik vorliegt. Im Rahmen der ganzheitlichen Behandlung Ihres Kindes biete ich neben der schulmedizinischen Maßnahmen auch eine klassisch homöopathische Behandlung an, für die ich qualifiziert bin. Sie bekommen zeitnah einen Termin für meine Videosprechstunde. Überregional und ohne Anfahrtswege.

Wenn eine Diagnose gestellt oder eine Behandlung empfohlen wurde, besteht häufig der Wunsch nach einer zweiten Beurteilung aus erfahrener Hand. Für eine solche Zweitmeinung können Sie sich auch gerne bei mir anmelden.

Informationen zur Terminvereinbarung

Terminanfragen richten Sie bitte mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, dem Geburtsdatum Ihres Kindes/Jugendlichen und einer kurzen Darstellung der Problematik unter info@kinderschlaf.net. Sie erhalten dann zeitnah per Mail einen Termin und den Link zur Sprechstunde.

Sollten Sie aus Gründen der Datensicherheit keine E-Mailkommunikation wünschen, können Sie sich auch telefonisch oder schriftlich per Post anmelden. Die für die Videosprechstunde genutzte App ist zertifiziert und bei der KBV gelistet.

Gebühren für privat Versicherte und Selbstzahler

Die Onlinepraxis für Kinderschlafmedizin richtet sich an privat Versicherte und Selbstzahler. Die Betreuung erfolgt als Videosprechstunden. Die Terminvergabe erfolgt innerhalb weniger Tage. Ich nehme mir viel Zeit für Beratung und Behandlung. Die Kosten werden, wie bei privat Versicherten üblich, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die ausführliche Erstanamnese kostet je nach Aufwand 53,62 € bis 81,60 €, eine eingehende Beratung 20,11 € bis 30,60 €. Gerne berate ich Sie zu den Kosten.

Schlafmedizin braucht Zeit

Bitte rechnen Sie für Ihren ersten Termin 45 bis 60 Min ein. Zwecks Terminanfrage nehmen Sie bitte per Mail unter info@kinderschlaf.net oder telefonisch unter 0171 5493916 Kontakt mit mir auf.

Informationen zur Online-Sprechstunde

Ärztinnen und Ärzte dürfen eine Behandlungsmaßnahme bzw. eine Beratungsleistung unter bestimmten Voraussetzungen über Kommunikationsmedien durchführen, auch wenn keiner der an der Beratung oder Behandlung beteiligten Ärztinnen oder Ärzte im persönlichen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten steht oder stand. Die Ärztin bzw. der Arzt hat jeweils in Bezug auf den einzelnen Behandlungs- bzw. Beratungsfall unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände zu prüfen, ob dieser für eine ausschließliche Fernbehandlung geeignet ist.

Hinweis!
Die telemedizinische Beratung und Behandlung (Fernbehandlung) unterscheidet sich von der Behandlung im unmittelbaren persönlichen Kontakt. Sie hängt von der Qualität der Daten- bzw. Informationsübermittlung des jeweiligen Kommunikationsmediums ab. Bei der Beurteilung ist insbesondere zu beachten, dass Ärztinnen und Ärzten bei einer ausschließlichen Fernbehandlung nicht alle Sinne und erforderlichen Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um sich ein unmittelbares und umfassendes Bild von Patientinnen und Patienten zu verschaffen. Selbst das Hören und Sehen lässt sich über Kommunikationsmedien mitunter nur eingeschränkt abbilden.

Die Pflicht zur Bewertung des Einzelfalls gilt für jeden einzelnen Schritt der Beratung oder Behandlung. Ist die Diagnosestellung in ausschließlicher Fernbehandlung ärztlich vertretbar, kann es z. B. die erforderliche ärztliche Sorgfalt aber gebieten, die Beratung oder Behandlung erst nach einem unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt fortzusetzen. Ob es im konkreten Einzelfall ärztlich vertretbar ist, die um Rat oder Behandlung ersuchende(n) Patientin oder Patienten ausschließlich aus der Ferne über Kommunikationsmedien zu beraten oder zu behandeln, liegt in der Verantwortung der Ärztin oder des Arztes. Auch während einer begonnenen, zunächst ärztlich vertretbaren ausschließlichen Fernbehandlung kann es vorkommen, dass eine ausschließliche Fernbehandlung nicht mehr vertretbar wird und die Weiterbehandlung im persönlichen Kontakt erfolgen muss. Dieses Vorgehen unterscheidet sich z. B. nicht wesentlich von dem Fall, dass eine Behandlung im persönlichen Kontakt nur unter Zuhilfenahme weiterer diagnostischer Mittel fortgeführt werden kann.

Im Rahmen der Fernbehandlung sind auch Alternativen zu berücksichtigen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können oder die Fernbehandlung wesentlich abweichende Belastungen, Risiken oder Heilungschancen gegenüber der Behandlung im persönlichen Kontakt aufweist, z.B. weil bestimmte Behandlungsmethoden als Fernbehandlung nicht zur Verfügung stehen.

Bezug: Bekanntmachung der Bundesärztekammer. „Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung“. Deutsches Ärzteblatt | DOI: 10.3238/arztebl.2020.mbo.fernbehandlung

Behandlungsvertrag als PDF

Hier können Sie den Behandlungsvertrag als PDF herunterladen. Bitte füllen Sie ihn aus und senden ihn unterschrieben an die angegebene Adresse. Vielen Dank.